Präventionsangebote
Prävention bedeutet Gesundheitsförderung – Gesundheit erhalten und Krankheiten vermeiden
Jede/r Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse hat die Möglichkeit einmal im Jahr zwei Kurse zur Gesundheitsförderung/Prävention zu absolvieren. Dabei können Kurse gewählt werden, die verschiedenen Präventionsbereichen angehören:
- Bewegung
- Ernährung
- Stressbewältigung / Entspannung
- Suchtprävention
Das Ziel dieser Maßnahmen besteht in der nachhaltigen Stärkung des Gesundheitsbewusstseins der Bevölkerung. In den Entwürfen zum Präventionsgesetz sind weiterhin Qualitätsrichtlinien festgelegt, die eine Grundlage für bezuschussungsfähige Präventionskurse darstellen. Die Kosten dieser Maßnahmen werden mit bis zu 80% von den Krankenkassen über eine Rückerstattung übernommen. Diese Krankenkassenleistungen sind nach §20 SGB V festgelegt.
In der Realisierung dieser Richtlinien sind jedoch Unterschiede zwischen den Krankenkassen in der Bezuschussungshöhe zu verzeichnen. Die Krankenkassen zahlen zwischen 60,00 Euro und 100,00 Euro pro Präventionsbereich, wobei die Mehrzahl die regelrechte Höhe von 75,00 Euro zurückerstattet. Eine weitere Voraussetzung für die Bezuschussung stellt die regelmäßige Teilnahme an mindestens 80% des gesamten Kursprogrammes durch die Versicherten dar. Die Teilnehmer erhalten darüber eine Bestätigung durch den/die Kursleiter, mit der dann der Erstattungsantrag gestellt werden kann.
Seminare im Institut für heilende Medizin zum Thema Prävention: